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Gütertrennung:

 

 

 

 

 

 

Die Gütertrennung gilt nur, wenn diese in einem Ehevertrag vereinbart wurde. Ist dies geschehen, werden die „Güter“ der Partner „getrennt“ voneinander behandelt. 

Vereinfacht gesagt behält jeder Partner während und nach der Ehe, was er selbst erwirtschaftet hat. 

 

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